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Gegenstand des Vertrages Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der privaten
Arbeitsvermittlung im folgenden "PAV" genannt und dem zu vermittelnden
Auftraggeber im nachfolgenden "AG" genannt.
1. Gültigkeit Für den Geschäftsverkehr zwischen
PAV und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die
mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind
nur gültig, wenn sie mit der PAV schriftlich vereinbart sind.
Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die
AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft
nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die
Aufnahme in die Datenbank der PAV bzw. die Verwaltung der Daten
der arbeitssuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen
Vertragsvereinbarung. Die Vertragsvereinbarung entsteht mit Absenden
des Auftragsformulars auf der Website bzw. durch Zusenden der
persönlichen Daten gemäß Auftragsformular per
Post, E-Mail, Fax oder persönliches Vorstellen in den Geschäftsräumen
der PAV.
2. Vertragsabschluss Der AG erklärt mit Absenden bzw. Unterzeichnen
des Vermittlungsvertrages der PAV gegenüber, dass Angaben
wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die PAV ist
berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern
abzuspeichern und gemäß Vertragvereinbarung für
die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte
(Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben. Die PAV
ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit
des AG Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile)
anzufordern.
3. Vergütung Die PAV erhält bei erfolgreicher Vermittlung
des AG für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision auf
der Grundlage des Vermittlungsgutscheines der Agentur für
Arbeit.
4. Dienstleistungsbeginn Mit Hinterlegung des persönlichen
Vermittlungsgutscheines von der zuständigen Agentur für
Arbeit des AG beginnt sofort der PAV für den AG gemäß
Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein
von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der
AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision selbst zu tragen.
5. Vertragsdauer Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des
persönlichen Vermittlungsgutscheines des zuständigen
Agentur für Arbeit des AG. Die Dienstleistung der PAV verlängert
sich weiter, wenn der AG einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein
des zuständigen Arbeitsamtes bei der PAV hinterlegt bzw.
ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird bzw. ist.
6. Kündigung Die Vertragspartner haben die Möglichkeit,
14 Tage vor Monatsende schriftlich zum letzten des Monats gegenseitig
zu kündigen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses
kann der AG die Aushändigung seiner persönlichen Unterlagen
verlangen sowie die Löschung seiner persönlichen Daten
in der Datenbank der PAV.
7. Haftung der PAV Die PAV übernimmt keine Erfolgsgarantie
bei nicht Vermittelbarkeit des AG und lehnt jede Haftung für
finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die
mit diesem Vermittlungsservice der PAV in Zusammenhang gebracht
werden können. Weiterhin kann die PAV weder für unkorrekte
Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich gemacht
werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen
des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig
sind.
8. Änderungen Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam
werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht
berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel,
durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu
ersetzen. Gerichtsstand ist Leipzig.
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