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Gründerzuschuss
 

Gegenstand des Vertrages Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der privaten Arbeitsvermittlung im folgenden "PAV" genannt und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden "AG" genannt.

1. Gültigkeit Für den Geschäftsverkehr zwischen PAV und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der PAV schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank der PAV bzw. die Verwaltung der Daten der arbeitssuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung. Die Vertragsvereinbarung entsteht mit Absenden des Auftragsformulars auf der Website bzw. durch Zusenden der persönlichen Daten gemäß Auftragsformular per Post, E-Mail, Fax oder persönliches Vorstellen in den Geschäftsräumen der PAV.

2. Vertragsabschluss Der AG erklärt mit Absenden bzw. Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der PAV gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die PAV ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben. Die PAV ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des AG Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile) anzufordern.

3. Vergütung Die PAV erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision auf der Grundlage des Vermittlungsgutscheines der Agentur für Arbeit.

4. Dienstleistungsbeginn Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines von der zuständigen Agentur für Arbeit des AG beginnt sofort der PAV für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision selbst zu tragen.

5. Vertragsdauer Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheines des zuständigen Agentur für Arbeit des AG. Die Dienstleistung der PAV verlängert sich weiter, wenn der AG einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes bei der PAV hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird bzw. ist.

6. Kündigung Die Vertragspartner haben die Möglichkeit, 14 Tage vor Monatsende schriftlich zum letzten des Monats gegenseitig zu kündigen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der AG die Aushändigung seiner persönlichen Unterlagen verlangen sowie die Löschung seiner persönlichen Daten in der Datenbank der PAV.

7. Haftung der PAV Die PAV übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der PAV in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann die PAV weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.

8. Änderungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen. Gerichtsstand ist Leipzig.

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